„Blau machen“ ist auch heutzutage noch die häufigste Form des Lohnfortzahlungsbetrugs. Mitarbeiter, die dem Arbeitsplatz fernbleiben, obwohl keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, machen sich allerdings strafbar. Zwar ist das Fehlen durch einen Krankenschein entschuldigt, doch dieser schützt nur dann vor Strafe, wenn der Arbeitnehmer wirklich nachvollziehbar arbeitsunfähig ist. Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass der Mitarbeiter nicht arbeitsunfähig ist, so ist er berechtigt, die Detektive Heilbronn mit Ermittlungen zu betrauen. Kann die LB Detektei und Detektive Heilbronn einen Lohnfortzahlungsbetrug beweisen, so muss der Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Hoher Krankenstand im Betrieb – was können Sie als Unternehmer tun?

Manche Unternehmer müssen feststellen, dass es immer die gleichen Mitarbeiter sind, die wegen vermeintlicher Krankheit dem Arbeitsplatz fern bleiben. Als Unternehmer kommt Ihnen bald der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, der durch bestimmte Auffälligkeiten noch bestärkt wird. Häufig kursieren bereits Gerüchte über den Arbeitnehmer im Betrieb oder es fällt auf, dass genau dieser Mitarbeiter immer zu bestimmten Terminen wie an Brückentagen krank wird. Vielleicht wurde auch ein Urlaub nicht genehmigt und prompt wurde der Mitarbeiter krank. Solche Verdachtsmomente bringen, die meisten Unternehmer dazu nachzuforschen. Die beste Möglichkeit zur Aufdeckung der Wahrheit bietet sich durch die Einschaltung der LB Detektive GmbH.

Fotos zur Beweissicherung – darf der Arbeitgeber welche schießen?

Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich berechtigt, die Detektive für Heilbronn mit Ermittlungen zu betrauen, wenn Sie einem konkreten Verdacht Ihrem Mitarbeiter gegenüber nachgehen möchten. Fotos dürfen sowohl die Detektive Heilbronn als auch der Arbeitgeber selbst machen, sofern eine Beweis wichtige Situation vorliegt. So entschied das LAG Mainz mit Urteil vom 11.07.2013 (Az.: 10 SaGa 3/13).

Im zu verhandelnden Fall traf ein Arbeitgeber seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter zufällig an einer Waschanlage. Der Arbeitnehmer war dort mit der Autoreinigung beschäftigt und machte keinen kranken Eindruck. Dies irritierte den Arbeitgeber natürlich und er hielt die Szene mittels Handy-Foto fest, um einen Beweis für den vermuteten Lohnfortzahlungsbetrug zu sichern. Natürlich war dies ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers am eigenen Bild. Das Gericht war jedoch der Meinung, dass der Beweiswert gegen die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers höher zu bewerten sei, als das Persönlichkeitsrecht.

Wieder gesund – Arbeit muss unverzüglich wieder aufgenommen werden

Häufig werden vom Arzt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gleich über längere Zeiträume ausgestellt. Natürlich gehen Ärzte von Erfahrungswerten aus, die aber nicht für alle Arbeitnehmer allgemeingültig sind. Viele Arbeitnehmer werden noch innerhalb der Dauer der Krankschreibung wieder voll arbeitsfähig und nutzen die verbleibenden Tage als Freizeit. Normalerweise müsste sich der Arbeitnehmer allerdings wieder gesund schreiben lassen und umgehend seine Arbeit wieder aufnehmen. Mit dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 11.06.2013 (Az.: 10 Sa 100/13) wurde dies klar festgestellt.

Im verhandelten Fall war ein Arbeitnehmer aufgrund eines Verdachtes auf verengte Herzkranzgefäße vom Arzt für arbeitsunfähig erklärt worden. Der Arbeitgeber ließ seinen Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrag durch eine Detektei überprüfen, die den Mitarbeiter observierte. Die Detektive fanden heraus, dass der Mitarbeiter trotz Krankschreibung schwere körperliche Arbeit im Haus seiner Tochter ausführte. Dies widersprach völlig dem Krankheitsbild. Im Kündigungsschutzprozess rechtfertigte sich der Arbeitnehmer damit, dass eine Medikamentenumstellung zur schnelleren Gesundung geführt habe. Das Gericht war der Ansicht, dass der Mitarbeiter in diesem Fall die Arbeit beim Arbeitgeber wieder hätte aufnehmen müssen.

Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit = Lohnfortzahlungsbetrug?

Grundsätzlich heißt die Antwort ja. Auch wenn das Das LAG Mainz (Az.: 9 Sa 275/09) am 12.02.2010 zu Gunsten eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren entschied, der während der Arbeitsunfähigkeitszeit einer Nebentätigkeit nachging. Die Kündigung wurde allerdings nur für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber keine näheren Angaben zum zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit nachweisen konnte und auch kein Beweis für eine vorgetäuschte Krankheit vorgelegt werden konnte. Daher hielt das Gericht hier eine Abmahnung für völlig ausreichend.

Stichhaltige Beweise über Dauer und Umfang der Nebentätigkeit und zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hätten die Entscheidung der Richter wahrscheinlich in eine andere Richtung gelenkt. Arbeitgeber sollten sich daher überlegen, ob der Einsatz der LB Detektive für Heilbronn nicht lohnenswert wäre. Die Detektive Heilbronn konnten in strittigen Fällen schon häufig Beweismittel sichern, die das Gericht zu anderen Urteilen bewegten.

Die sichere Seite für Arbeitnehmer – Beweisermittlung durch die LB Detektive für Heilbronn

In Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug konnten sich in der bisherigen Rechtsprechung Arbeitgeber immer dann durchsetzen, wenn handfeste Beweise auf den Tisch gelegt werden konnten. Unternehmer können rechtssichere Beweise aber selten eigenständig finden und dokumentieren. Beim kleinsten Verdacht auf einen Lohnfortzahlungsbetrug sollten Sie daher gleich die LB Detektei und Detektive Heilbronn mit Ermittlungen betrauen.

Professionelle Hilfe für Mobbingopfer

Ca. eine Million Menschen in Deutschland werden am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Nachbarschaft oder auch im Internet gemobbt, wobei die Dunkelziffer sicher noch höher liegt. Mobbingopfer machen eine schwere Zeit durch, denn Mobbing ist eine extreme psychische Belastung, aus der sich aber sogar physische Erkrankungen entwickeln können. Im Gegensatz zu Schweden, Frankreich, Finnland und Dänemark gibt es leider in Deutschland noch immer kein Anti-Mobbing-Gesetz. Immerhin dienen Grundsatzentscheidungen und bestimmte Leitsätze aus unterschiedlichen Urteilen inzwischen als Grundlage, auf die sich Mobbingopfer beziehen können. Aber trotzdem muss das Opfer eindeutige Beweise liefern, um vor Gericht standzuhalten.

Was ist eigentlich Mobbing?

Das Wort Mobbing kommt ursprünglich aus dem Englischen und wird wörtlich mit „jemanden bedrängen, anpöbeln, über jemanden herfallen, ihn fertigmachen“ übersetzt. Betroffen sind Männer und Frauen gleichermaßen, aber auch Kinder werden in ihren Schulen bzw. in ihrem Freundeskreis gemobbt und leiden erheblich.

Es gibt sogar eine Definition, wann tatsächlich Mobbing vorliegt: Mobbingopfer müssen mindesten einmal in der Woche über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr hinweg angegriffen, schikaniert oder diskriminiert werden. Sprich, es werden Gerüchte verbreitet, es wird nicht mit dem Opfer gesprochen, wichtige Arbeits- bzw. Schulunterlagen verschwinden, Gespräche verstummen beim Eintritt des Opfers, geringschätzige Blicke werden zugeworfen und vieles mehr. In ganz schlimmen Fällen wird sogar mit Gewalt gedroht oder auch gefälschte Bilder und Ähnliches im Internet veröffentlicht. Soziale Netzwerke bilden hier leider einen idealen Platz, um das Opfer öffentlich zu erniedrigen.

Die Beweggründe von Mobbern sind im Grunde genommen ganz simpel, denn oft fühlt sich die mobbende Person dem Opfer in Wahrheit unterlegen, benachteiligt und ist vor allem im höchsten Maße neidisch. Das Opfer an sich trägt somit in den meisten Fällen nicht einmal Schuld daran, gemobbt zu werden. Der Mobber selbst hat ein äußerst geringes Selbstwertgefühl, ist nicht in der Lage, Konflikte auf dem normalen Wege auszutragen, sondern greift sofort zu unfairen Mitteln. Quasi wird das eigene Selbstwertgefühl aufgewertet, in dem andere abgewertet werden.

Wer kann bei Mobbing helfen?

Mobbingopfer laufen nicht nur Gefahr, psychisch und physisch zu erkranken, sondern im äußersten Fall führt Mobbing sogar zum Selbstmord. Deshalb ist es wichtig, dass Mobbingopfer möglichst schnell Hilfe bekommen. Wenn Gespräche zur Klärung mit Vorgesetzten, Lehrern oder anderen verantwortlichen Personen nicht mehr ausreichen, muss ein anderer Weg eingeschlagen werden, bevor die Situation endgültig eskaliert. Viel sind es ja gerade die Vorgesetzten, die tatsächlich mobben.

Eine Detektei als Hilfe bei Mobbing

Eine Detektei ist eine ideale Alternative, um sich vor Mobbing zu schützen bzw. dem ein Ende zu setzen. LB Detektive GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf Mobbing spezialisiert hat. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung bietet die LB Detektei sinnvolle Unterstützung an. In einem Erstgespräch wird festgelegt, welche ersten Schritte das Opfer unternehmen sollte, um einen Ausweg aus dem Mobbing einzuleiten. Die Ermittler, die in dem Bereich Mobbing tätig sind, empfehlen zum Beispiel das Führen eines sogenannten Mobbingtagebuchs, in dem chronologisch jede Attacke vom Opfer festgehalten wird. Dieses Tagebuch dient den Ermittlern zum einen als Grundlage, um ihre Ermittlungen in die richtige Richtung, also vor allem auf die mobbende Person auszurichten. Die Detektive von der LB Detektive GmbH wissen, dass nur durch stichhaltige Beweise Mobbing belegt werden kann, somit auch vor Gericht angehört und ernst genommen wird.

Anhand der Aufzeichnungen ermitteln die Detektive professionell und diskret im Umfeld der mobbenden Person, um mit Fotos und sogar Videoaufzeichnungen die Beweise entsprechend zu unterlegen. Und wenn es nötig ist, wird auch verdeckt ermittelt.

LB Detektei als Ausweg aus dem Mobbing

Gerade weil die Ermittler der LB Detektei schon mit vielen Mobbingfällen konfrontiert wurden, appelliert das Unternehmen an alle betroffenen Mobbingopfer, sich nicht damit abzufinden. Es geht hier nicht nur darum, den eigenen Leidensweg zu beenden, sondern auch darum, dass mit eindeutigen Beweisen sogar Schadensersatz eingefordert werden kann. Weiterhin ist es wichtig, auch andere Kollegen, Nachfolger, Schüler usw. vor dem Mobbing zu bewahren. Das funktioniert aber nur, wenn die mobbende Person vom Gericht quasi gezwungen wird, das Verhalten zu ändern, vielleicht sogar mit fachlicher Unterstützung, die eigene Problematik aufzuarbeiten.

Alle Detektive der LB Detektei, die im Bereich Mobbing eingesetzt werden, sind entsprechend geschult. Das macht sich vor allem immer wieder in den Erstgesprächen deutlich bemerkbar. Besonders Mobbingopfer sind durch ihre Pein psychisch und physisch extrem angeschlagen. Im Umgang mit diesen Menschen sind ein ausgeprägtes Feingefühl und Verständnis für die Notsituation zwingend erforderlich. Aber die Ermittler der LB Detektei meistern diese Aufgabe mit Bravour.

Häufig sind es die kleinen Vergehen der eigenen Mitarbeiter, die sich zu existentiellen Problemen auswachsen. Ihr Unternehmen wird auch durch kleine Lagerdifferenzen und kleine Kassenfehlbeträge auf Dauer finanziell stark geschädigt. Leider denken viele Mitarbeiter immer noch, dass es sich bei einem Griff ins Warenregal oder die Firmenkasse um ein Kavaliersdelikt handelt. Als Unternehmer sollten Sie umgehend einschreiten, damit diese Kleindelikte nicht bald Überhand nehmen. Bei einem Anfangsverdacht auf ein Wirtschaftsdelikt sollten Sie die Detektive an den Einsatzort Heilbronn* rufen, um in Ihrem Unternehmen die Ordnung wieder herzustellen!

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